Bundesregierung | Abgeltungsteuer und Kirchensteuer
Die Bundesregierung hat einen Bericht über die Auswirkungen des vorläufigen Verfahrens der Erhebung der Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer sowie dessen Überprüfung mit dem Ziel der Einführung eines umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzugs auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems vorgelegt (BT-Drucks. 17/2865).
Hintergrund: Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde eine Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zum eingeführt (§ 43 ff., § 32d EStG). Das Abzugssystem umfasst auch den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Für die Kirchensteuer wurde eine von den zuständigen Landesgesetzgebern zwischenzeitlich übernommene Übergangslösung vorgesehen (§ 51a Abs. 2c und 2d EStG). Nach § 51a Abs. 2e Satz 1 EStG sollen die Auswirkungen dieser Übergangslösung mit dem Ziel überprüft werden, einen umfassenden verpflichtenden Quellensteuerabzug auf der Grundlage eines elektronischen Informationssystems einzuführen, das den Abzugsverpflichteten Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft gibt.
Hierzu wird u.a. ausgeführt: Die Einführung des endgültigen automatisierten Verfahrens im Sinne des § 51a Abs. 2e EStG zum ist im Interesse der Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaften - trotz der Verschiebung der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELSTAM) frühestens auf den - anzustreben. Für die notwendige Gesetzgebung sowie finanzielle, personelle, sachliche und programmtechnische Umsetzung bedarf es allerdings eines ausreichenden zeitlichen Vorlaufs. Die Betroffenen werden auch in geeigneter Weise über das zukünftige Verfahren im Sinne des § 51a Abs. 2e EStG zu informieren sein.
Quelle: BT-Drucks. 17/2865
Fundstelle(n):
CAAAF-15721