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Online-Nachricht - Mittwoch, 11.08.2010

Bilanzierung | RAP-Aktivierungspflicht für Kfz-Steuer (BFH)

Für die in einem Wirtschaftsjahr gezahlte Kfz-Steuer muss ein Rechnungsabgrenzungsposten gewinnerhöhend aktiviert werden, soweit die Steuer auf die voraussichtliche Zulassungszeit des Fahrzeugs im nachfolgenden Wirtschaftsjahr entfällt (, veröffentlicht am ).


Mit dieser Entscheidung bestätigt der BFH die bisher (seit 1970) gängige Bilanzierungspraxis, die erstmals durch die jetzt aufgehobene Vorentscheidung des FG Thüringen NWB XAAAD-40788 in Frage gestellt wurde. Gerade weil die Rechnungsabgrenzung in den Fällen vorausbezahlter Kfz-Steuern bei Bilanzaufstellung nicht zweifelhaft war, sah der Senat auch keinen Anlass, den Ausgang des Verfahrens vor dem Großen Senat zum sog. "subjektiven Fehlerbegriff" abzuwarten (vgl. dazu BFH-Beschluss v. NWB HAAAD-43394). In diesem  Fall geht es darum, ob ein Mobilfunkunternehmen für Vermögensminderungen aus der verbilligten Abgabe von Mobiltelefonen beim Neuabschluss eines Mobilfunkvertrages einen sog. aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in seiner Bilanz hätte bilden müssen, was zu einer höheren Steuer führen würde. Das Mobilfunkunternehmen hatte das verneint. Der I. Senat des BFH ist grundsätzlich anderer Auffassung. Da die Streitfrage aber zum Bilanzierungszeitpunkt, anders als im Falle der Kfz-Steuer, ungeklärt und nicht eindeutig zu beantworten war, wäre die Bilanz bei Anwendung des subjektiven Fehlerbegriffs aus der Sicht des Mobilfunkunternehmens nicht als fehlerhaft anzusehen, so dass sie das FA der Besteuerung zugrunde legen müsste. Der I. Senat des BFH spricht sich demgegenüber für die Maßgeblichkeit der objektiven Rechtslage aus.

Quelle: BFH online; BFH Pressemitteilung 67/10

Anmerkung der NWB-Redaktion: Die Vorinstanz hatte die Aktivierung eines Rechnungsabgrenzungspostens für die vorausgezahlte Kfz-Steuer abgelehnt, weil einer Steuer i.S. von § 3 AO keine Gegenleistung gegenüber stehe. Für den BFH ist aber allein ausschlaggebend, dass die Kfz-Steuer für das berechtigte Halten von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zeitbezogen auf die Dauer der Zulassung des Fahrzeugs und jährlich im Voraus erhoben wird. Dieser Zusammenhang reicht für die Bilanzierung eines Rechnungsabgrenzungspostens aus.

 

Fundstelle(n):
LAAAF-15475