Kfz-Haftpflicht | Für Ineas- und LadyCarOnline-Veträge entfällt Versicherungsschutz (BaFin)
Aufgrund einer niederländischen Gerichtsentscheidung entfällt für rund 50.000 Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherungsverträge der niederländischen Ineas und LadyCarOnline Versicherungen in Deutschland ab um 24.00 Uhr der Versicherungsschutz.
Die niederländische International Insurance Corporation N.V. (IIC), hatte die Verträge unter den Namen Ineas und LadyCarOnline in Deutschland abgeschlossen.
Die Versicherungsnehmer haben also vom an keinen Versicherungsschutz mehr und müssen sich spätestens ab diesem Tag - zumindest hinsichtlich der Kfz-Haftpflichtversicherung - bei einem anderen Versicherer versichern. Wer ohne den erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz fährt, macht sich strafbar. Außerdem kann sein Fahrzeug von der Zulassungsstelle außer Betrieb gesetzt werden.
Ein deutscher Versicherer hat bereits begonnen, die deutschen Kunden zu kontaktieren, und bietet ihnen neue Verträge an. Aber auch andere Unternehmen stehen als Anbieter im deutschen Markt zur Verfügung.
Die BaFin bedauert, dass es trotz der intensiven Bemühungen von DNB und Sonderbeauftragten über die letzten Wochen nicht gelungen ist, die Versicherungsverträge der IIC auf einen anderen Versicherer zu übertragen und dort fortzuführen. Denn leider ist kein Unternehmen zu dieser für die Kunden guten Lösung bereit gewesen. Das hat möglicherweise auch an der Zusammensetzung des Gesamtportfolios gelegen. Es besteht aus niederländischen, deutschen, französischen und spanischen Verträgen.
Die BaFin hat ein Verbrauchertelefon unter 0228 299 70 299 eingerichtet.
Quelle: BaFin
Hinweis: Haftpflichtschäden für Versicherte der Direktversicherer Ineas und LadyCarOnline reguliert der Verein Verkehrsopferhilfe e. V. (VOH). Die VOH reguliert jedoch nur Haftpflichtschäden. Versicherte, die bei Ineas oder LadyCarOnline kaskoversichert sind, bleiben auf ihren Kosten sitzen. Zudem kann die Verkehrsopferhilfe auch bei Haftpflichtschäden eine Selbstbeteiligung des Versicherten von bis zu 2.500 Euro fordern.
Fundstelle(n):
FAAAF-15451