Europa | Aktionen des Zolls gegen Produktpiraterie (EU-Kommission)
2009 ist der Zoll an den Außengrenzen der EU in 43.500 Fällen bei dem Verdacht von Produktpiraterie tätig geworden. Die Mehrzahl der Fälle in denen der Zoll einschritt, weil möglicherweise gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen wurde, betrafen Zigaretten, Kleidungsstücke und Markenartikel.
Das geht aus dem Jahresbericht der Kommission (veröffentlicht am ) über die Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums durch die Zollbehörden in der EU hervor. Betroffen waren aber auch Produkte des täglichen Bedarfs, die für die Bürgerinnen und Bürger gesundheitsheitsgefährdend sein können, beispielsweise Shampoos, Zahnpasta, Spielzeug, Arzneimittel oder Haushaltsgeräte. Der heute veröffentliche Bericht enthält Statistiken über Art, Ursprung und Beförderungsmittel der an den Außengrenzen der EU gestoppten Waren.
Hauptergebnisse des Berichts
Aus dem Bericht geht hervor, dass die Anzahl der Waren, bei denen Verdacht auf Verstoß gegen Rechte des geistigen Eigentums bestand, zugenommen hat. 2009 hielt der Zoll in über 43 000 Fällen insgesamt 118 Millionen Waren an den Grenzen fest. Während in der Vergangenheit in erster Linie Luxusgüter betroffen waren, wird nunmehr immer häufiger festgestellt, dass Gegenstände des täglichen Bedarfs gegen Rechte des geistigen Eigentums verstoßen. Bei den betroffenen Erzeugnissen handelt es sich in erster Linie um Zigaretten (19 % der Beschlagnahmen), andere Tabakwaren (16 %), Markenartikel (13 %) und Arzneimittel (10 %). Die meisten Produkte stammten aus China (insgesamt 64 % aller beanstandeten Waren), wogegen andere Länder wie die Vereinigten Arabischen Emirate und Ägypten in einigen Produktkategorien eine Spitzenstellung einnahmen. In über 77 % der Fälle wurden die beschlagnahmten Waren vernichtet, oder es wurde ein Gerichtsverfahren eingeleitet, um den Verstoß festzustellen.
Quelle: EU-Kommission
Fundstelle(n):
PAAAF-15358