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Online-Nachricht - Donnerstag, 22.07.2010

Grundsteuer | Musterverfahren zum Erlass bei Mietausfall

Nach Angaben des Düsseldorfer Branchendienstes "immobilien inten" ist beim BFH ein Musterverfahren zum Grundsteuererlass bei Mietausfall anhängig.

Revisionsverfahren:  Wie der Düsseldorfer Branchendienst „immobilien inten“ berichtet, ist aktuell ein Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) anhängig (Az. II R 36/10). Vermieter, deren Finanzamt unter Verweis auf die neue Gesetzeslage einen Nachlass der Grundsteuer verweigert hat, können unter Berufung auf das Musterverfahren bei nachteiligen Grundsteuerbescheiden Einspruch einlegen und Antrag auf Ruhen des Verfahrens stellen. Dem Verfahren vor dem BFH war die Klage eines Immobilienbesitzers gegen seinen Grundsteuererlass für 2008 vorausgegangen ( NWB TAAAD-45253). Er machte verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Rückwirkung der Gesetzesänderung geltend. Das FG Bremen wies die Klage ab, ließ jedoch die Revision beim BFH zu.

Quelle: immobilien inten, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
HAAAF-15352