Statistik | Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2009 (BMF)
Das BMF hat die Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2009 zusammengestellt. Hiernach wurden im Jahre 2009 6.105.841 Einsprüche erledigt. Davon haben die Finanzämter 4.154.969 (= 68,1 %) im Wege der Abhilfe erledigt. Der Stand der unerledigten Einsprüche am beträgt 5.795.332.
Im Jahr 2009 wurden gegen die Finanzämter 66.403 Klagen erhoben (nach der Zählweise der Finanzverwaltung); dies entspricht einer Quote von rd. 1,1% der insgesamt erledigten Einsprüche.
Die hohe Zahl der Abhilfen beruht nach Ansicht des BMF vor allem darauf, dass häufig erst im Einspruchsverfahren Steuererklärungen abgegeben oder Aufwendungen geltend gemacht bzw. belegt werden. Ferner könnten Einsprüchen, die im Hinblick auf anhängige gerichtliche Musterverfahren eingelegt wurden, durch Aufnahme eines Vorläufigkeitsvermerks in den angefochtenen Steuerbescheid abgeholfen worden sein. Aus einer Abhilfe könne daher nicht „automatisch“ geschlossen werden, dass der angefochtene Bescheid fehlerhaft war.
Nicht erfasst sind in der Statistik im Lohnsteuerermäßigungsverfahren eingelegte Einsprüche zur Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (vgl. hierzu NWB-Themenmonitor, Arbeitszimmer | Neue Rechtsprechung) .
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
CAAAF-15306