IDW | Geänderte Standards aufgrund des BilMoG
Der HFA des IDW hat am drei Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet (IDW RS HFA 4, 11 und 31) und einen Entwurf (IDW ERS HFA 38) veröffentlicht.
Der HFA des IDW hat am drei Stellungnahmen zur Rechnungslegung verabschiedet und einen Entwurf veröffentlicht. Verabschiedet worden sind:
IDW RS HFA 4: Zweifelsfragen zum Ansatz und zur Bewertung von Drohverlustrückstellungen
IDW RS HFA 11: Bilanzierung entgeltlich erworbener Software beim Anwender
IDW RS HFA 31: Aktivierung von Herstellungskosten
Die Standards wurden jeweils an die geänderte Rechtslage nach dem BilMoG angepasst.
Darüber hinaus hat der HFA den Entwurf einer IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Ansatz- und Bewertungsstetigkeit im handelsrechtlichen Jahresabschluss veröffentlicht (IDW ERS HFA 38). Dieser Entwurf ersetzt die IDW Stellungnahme des HFA 3/1997, erweitert um die durch das BilMoG gem. § 246 Abs. 3 HGB gesetzlich geregelte Ansatzstetigkeit. Zudem wurden Regelungen zur Stetigkeit von Altersversorgungsverpflichtungen und hier insbesondere Altzusagen und mittelbare Altersversorgungsverpflichtungen gem. Artikel 28 Abs. 1 EGHGB aufgenommen.
Der Entwurf des IDW ERS HFA 38 steht auf der Internetseite des IDW zum Download zur Verfügung. Schriftliche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu dem Entwurf können bis zum abgegeben werden.
Quelle: KPMG, IDW
Fundstelle(n):
TAAAF-15215