Umsatzsteuer | Erklärungsvordrucke zur Zusammenfassenden Meldung (BZSt)
Das Bundeszentralamt für Steuern(BZSt) hat anlässlich der ab 1.7. geltenden Änderungen bei der Zusammenfassenden Meldung (ZM) u.a. eine ZM-Ausfüllanleitung veröffentlicht. Die Behörde weist darauf hin, dass die (Online-)Formulare unter Vorbehalt ergehen, da die Ausführungsbestimmungen zum § 18a UStG noch nicht abschließend geregelt sind.
Hintergrund: Unternehmer, die steuerfreie innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder (ab 2010) innergemeinschaftliche sonstige Leistungen und/oder Lieferungen i.S. des § 25b Abs. 2 UStG im Rahmen von innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften ausgeführt haben, sind verpflichtet, eine Zusammenfassende Meldung (ZM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermitteln (§ 18a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 UStG). Die ZM ist zusätzlich zu den Voranmeldungen und Jahressteuererklärungen abzugeben.
Quelle: BZSt online
Fundstelle(n):
ZAAAF-15077