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Online-Nachricht - Dienstag, 01.06.2010

Einkommensteuer | Aufwandsentschädigungen für den Freiwilligen Polizeidienst in Hessen (OFD)

Die OFD Frankfurt/M. hat zur steuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigungen für Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes Stellung genommen ().

Einkommensteuerliche Behandlung der Entschädigungen: Die hiernach gezahlten Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG in Verbindung mit R 3.12 Abs. 3 Satz 2. Nr. 2 LStR 2008 steuerfrei.

Quelle: NWB-Datenbank

 

Fundstelle(n):
QAAAF-15041