Online-Nachricht - Dienstag, 01.06.2010
Einkommensteuer | Aufwandsentschädigungen für den Freiwilligen Polizeidienst in Hessen (OFD)
Die OFD Frankfurt/M. hat zur steuerlichen Behandlung der Aufwandsentschädigungen für Angehörige des Freiwilligen Polizeidienstes Stellung genommen ().
Einkommensteuerliche Behandlung der Entschädigungen: Die hiernach gezahlten Aufwandsentschädigungen sind grundsätzlich nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG in Verbindung mit R 3.12 Abs. 3 Satz 2. Nr. 2 LStR 2008 steuerfrei.
Quelle: NWB-Datenbank
Fundstelle(n):
QAAAF-15041