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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.05.2010

Fertighausanbieter | Sicherheitenvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (BGH)

Der BGH hat eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Fertighausanbieters für wirksam erklärt, nach der der Bauherr verpflichtet ist, spätestens acht Wochen vor dem vorgesehenen Baubeginn eine unbefristete, selbstschuldnerische Bürgschaft eines Kreditinstituts in Höhe der geschuldeten Gesamtvergütung zur Absicherung aller sich aus dem Vertrag ergebenden Zahlungsverpflichtungen des Bauherrn vorzulegen ().

Quelle: BGH, Pressemitteilung Nr. 110/2010

 

Fundstelle(n):
JAAAF-15013