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Online-Nachricht - Dienstag, 18.05.2010

Einkommensteuer | Erwerbsminderungsrenten sind voll steuerpflichtig (FG)

Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen - ebenso wie reguläre gesetzliche Altersrenten - für Zeiträume ab 2005 dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung und sind daher grds. in voller Höhe steuerpflichtig (; vgl. bereits Urteil des 8. Senats des ; NWB-Nachricht v. ). Die Revision wurde zugelassen.


Sachverhalt: Im Streitfall bezog der im Jahr 1960 geborene Kläger eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar längstens bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres. Das Finanzamt erfasste die Renteneinnahmen im Streitjahr 2006 mit einem Besteuerungsanteil von 50 %. Der Kläger meinte, die Rente sei auch für Zeiträume ab 2005 weiterhin als sog. abgekürzte Leibrente lediglich mit einem Ertragsanteil von 22 % zu besteuern.

Hierzu führte der 12. Senat des FG Münster weiter aus:  Die Besteuerung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem Anteil von 50 % ist rechtmäßig. Das seit dem Jahr 2005 geltende Prinzip der nachgelagerten Besteuerung - d.h. volle Steuerpflicht der Rente bei vollem vorherigem steuerlichen Abzug der Versicherungsbeiträge - findet sowohl für gesetzliche Altersrenten als auch für gesetzliche Erwerbsminderungsrenten Anwendung. Eine steuerliche Privilegierung der Erwerbsminderungsrente als sog. abgekürzte Leibrente mit einem geringen Ertragsanteil (§ 55 Abs. 2 EStDV) kommt nicht mehr in Betracht. Denn auch die Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente erwirbt der Berechtigte aus Beiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung. Die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und solchen aus privaten Leibrentenversicherungen - für Letztere gilt nach wie vor die günstige Ertragsanteilsbesteuerung - ist deshalb gerechtfertigt, da Beitragszahlungen an Privatversicherungen in weitem Umfang aus versteuertem Einkommen erfolgen.

Quelle: FGMünster, Newsletter 5/2010

Hinweis: Ob die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und solchen aus privaten Leibrentenversicherungen verfassungskonform ist, wird derzeit bereits vom BFH (Az.: NWB PAAAD-21912 und NWB DAAAD-37958) geprüft. Es besteht daher die Möglichkeit, gegen noch nicht bestandskräftige Einkommensteuerbescheide ab 2005 Einspruch einzulegen und gleichzeitig das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Einen entsprechenden Mustereinspruch finden Sie in der NWB-Datenbank unter der DokID: NWB AAAAD-39887.

 

Fundstelle(n):
HAAAF-14944