Schweiz | Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen (EFD)
Der Schweizer Bundesrat will die Besteuerung des Eigenmietwerts abschaffen und damit das Steuersystem vereinfachen. Im Gegenzug soll die Abzugsfähigkeit von privaten Schuldzinsen und Unterhaltskosten wegfallen.
Der Schweizer Bundesrat hält weiterhin an seinem Vorschlag fest, den Eigenmietwert für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer abzuschaffen. Er hat das EFD jedoch beauftragt, in zwei Bereichen nachzubessern.
Erstens sollen die privaten Schuldzinsen generell nicht mehr zum Abzug berechtigen. Eine Ausnahme soll jedoch für Ersterwerber gelten: Personen, die erstmals Wohneigentum erwerben, können begrenzt Hypothekarzinsen abziehen. Dieser Ersterwerberabzug erstreckt sich auf 10 Jahre und beträgt maximal 10.000 Franken für Verheiratete bzw. 5.000 Franken für übrige Steuerpflichtige. Er nimmt jährlich linear um 10 Prozent ab. Dadurch wird der Verfassungsauftrag zur Wohneigentumsförderung berücksichtigt.
Zweitens wird die Sondersteuer für Zweitliegenschaften wegen fehlender Verfassungskonformität (wie dies in einem Rechtsgutachten über die Zweitliegenschaftssteuer ausgewiesen wurde) nicht weiterverfolgt. Die Kantone sollen jedoch die Möglichkeit haben, eine Kostenanlastungssteuer einzuführen, um zumindest einen Teil der wegfallenden Einnahmen aus der Eigenmietwertbesteuerung auf Zweitliegenschaften zu kompensieren.
Da der Eigenmietwert künftig nicht mehr besteuert wird, entfällt im Gegenzug der Abzug für Unterhaltskosten. Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen können abgezogen werden, wenn sie konkrete energetische Anforderungen einhalten. Bei denkmalpflegerischen Arbeiten wird keine Änderung gegenüber dem geltenden Recht ins Auge gefasst. Die Botschaft des Bundesrates soll vor den Sommerferien verabschiedet werden.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD), Pressemitteilung v. 17.5.2010
Fundstelle(n):
MAAAF-14938