Renten | Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen ab dem
Zum übernimmt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (vgl. § 3 Abs. 1 AltZertG). Diese Aufgabe wird noch bis zum von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wahrgenommen.
Hintergrund: Die Zertifizierung eines Altersvorsorgevertrages ist die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Altersvorsorgevertrags den Zertifizierungskriterien des § 1 Abs. 1, 1a oder beider Absätze AltZertG entsprechen und der Anbieter die Anforderungen des § 1 Abs. 2 AltZertG erfüllt (§ 1 Abs. 3 AltZertG). Der Vertrag ist damit im Rahmen des § 10a des Einkommensteuergesetzes als zusätzliche Altersvorsorge neben den Sonderausgaben nach § 10 EStG steuerlich förderungsfähig.
Die Zertifizierung eines Basisrentenvertrages ist die Feststellung, dass die Vertragsbedingungen des Basisrentenvertrages die Anforderungen des § 2 AltZertG erfüllen und der Anbieter den Anforderungen des § 2 Abs. 2 AltZertG entspricht (§ 2 Abs. 3 AltZertG). Auch dieser Vertrag ist damit im Rahmen des § 10 EStG steuerlich förderungsfähig. Nach § 3 Abs. 3 AltZertG prüft die Zertifizierungsstelle nicht, ob ein Altersvorsorge- oder ein Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind.
Die Zertifizierung der Vertragsmuster ist die Voraussetzung für die steuerliche Förderung von zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen gezahlter Beiträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung. Wegen des steuerrechtlichen Schwerpunkts dieser staatlichen Sonderaufgabe hat der Gesetzgeber die Zertifizierungsaufgaben auf das BZSt verlagert.
Hinweis: Die vom ehemaligen BAV (Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen) - als Vorgängerbehörde der BaFin - und der BaFin als Zertifizierungsstellen bis zum erteilten Zertifikate bleiben auch nach dem Wechsel der Zuständigkeit zum BZSt wirksam.
Quelle: Bundeszentralamt für Steuern, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
XAAAF-14849