Gesetzgebung | Konjunkturpaket II
Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) ist am verkündet worden (BGBl 2009 I S. 416).
Das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland (Konjunkturpaket II) ist am verkündet worden (BGBl 2009 I S. 416). Gemäß Art. 17 ist das Gesetz damit am in Kraft getreten. Zuvor hatte der Bundesrat am dem Gesetz zugestimmt. In einer zugleich gefassten Entschließung machten die Länder jedoch deutlich, dass sie weitere Schritte zur Entlastung von Bürgern und Betrieben für erforderlich halten (BR-Drucks. 120/09 Beschluss).
Die Eckpunkte des zweiten Konjunkturpaketes sind:
Senkung der Einkommenssteuer: Die Steuerentlastungen sollen in zwei Schritten erfolgen. Hierzu erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 € auf 7.834 €, rückwirkend ab dem ; als Einstieg in einen Abbau der kalten Progression werden die übrigen Tarifeckwerte ebenfalls ab um 400 € nach rechts verschoben. Zur gezielten Entlastung der untersten Einkommen wird ab dem neben der Anhebung des Grundfreibetrages auf 7.834 € noch der Eingangssteuersatz von 15 % auf 14 % gesenkt.
Zusätzlich erfolgt ab 2010 eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages auf dann 8.004 € und eine weitere Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte um 330 €.Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung: Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem von 15,5 % auf 14,9 % gesenkt.
Familien/kinderbezogene Leistungen: Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 € je Kind ausgezahlt. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Die Einmalzahlung wird bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.
Die abgeleiteten Regelsätze für Kinder im SGB II und SGB XII werden stärker differenziert. Für Kinder im Alter von 6 bis 13 soll die Förderung auf 70 % des Eckregelsatzes mit Wirkung zum erhöht werden.Stärkung PKW – Nachfrage: Private Autohalter können ab Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 € und wird für Zulassungen bis zum gewährt.
Beschäftigungssicherung: Der Koalitionsausschuss beschließt u.a. folgende Maßnahmen, um den Vorrang von Kurzarbeit vor Entlassungen zu unterstützen:
- Den Arbeitgebern werden in den Jahren 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit können den Arbeitgebern auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.
- Die Antragstellung und das Verfahren werden vereinfacht.
- Der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitsförderung wird bei 2,8 % stabilisiert. Dafür wird eine Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushalts durch ein Gesetz festgelegt.Rettungsschirm für Unternehmen: Gesunde Großunternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, erhalten Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank.
Neuregelung der Kfz-Steuer: Um die Kaufzurückhaltung abzumildern, hat die Bundesregierung in einem ersten Schritt mit dem Maßnahmenpaket zur Beschäftigungssicherung vom (Konjunkturpaket I) eine befristete Kraftfahrzeugsteuer-Steuerbefreiung eingeführt. In einem zweiten Schritt soll die gegenwärtige Kraftfahrzeugsteuer auf eine emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer umgestellt werden. Die Umstellung wurde zusammen mit den Maßnahmen zum Konjunkturpaket II beschlossen. Weil dafür eine Grundgesetzänderung notwendig ist, wird die Neuerung in einem separaten Gesetz beschlossen. Diesem hat der Bundesrat am zugestimmt. Die insoweit notwendige Grundgesetzänderung erhielt ebenfalls die erforderliche Mehrheit. Damit richtet sich die Kraftfahrzeugsteuer für Neuwagen ab dem vermehrt nach dem CO2-Ausstoß.
Fundstelle(n):
NAAAF-14780