Steuersünder-CD | Daten-CD hätte beim Kauf laut Experten verzollt werden müssen
Beim Kauf der Schweizer Bankdaten-CD haben der Bund und das Land Nordrhein-Westfalen nach Einschätzung von Juristen offenbar gegen Zoll- und Steuergesetze verstoßen.
Hinzu komme ein Steuerproblem: Beim Import wertvoller Güter aus Nicht-EU-Staaten verlangen der deutsche wie auch der französische Zoll rund 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer. „Egal, ob die Schweizer CD über Frankreich oder direkt nach Deutschland gekommen ist: der Erwerb der CD seitens des Bundes oder der Länder führt zu einer Umsatzsteuerschuld“, sagte Götz Neuhahn, Leiter des Bereichs Umsatzsteuer bei PricewaterhouseCoopers Deutschland. „Es kommt nur darauf an, dass der Verkäufer als Unternehmer handelte - und davon ist auszugehen.“
Die beiden Juristen unterstellen dem Staat keine böse Absicht. Sie glauben, dass die Beamten die Zollanmeldung schlicht übersehen haben.
Quelle: ddp
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GAAAF-14739