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Online-Nachricht - Freitag, 16.04.2010

Arbeitsrecht | "Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste" nicht tariffähig (BAG)

Die „Gewerkschaft der Neuen Brief- und Zustelldienste“ (GNBZ) ist keine tariffähige Gewerkschaft. Deshalb konnte sie im Dezember 2007 keine wirksamen Tarifverträge zu Mindestarbeitsbedingungen und Mindestlohn schließen.


Der Termin zur Anhörung in dem Verfahren zur Klärung der Tariffähigkeit der GNBZ vom vor dem BAG wurde aufgehoben, nachdem die Rechtsbeschwerden der GNBZ und des Arbeitgeberverbandes der Neuen Brief- und Zustelldienste e.V. (AGV-NBZ) zurückgenommen wurden.

Damit steht aufgrund der Entscheidungen der Vorinstanzen (u.a. LAG Köln, Beschluss vom 20.5.2009 - 9 TaBV 105/08) rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und bei Abschluss des „Tarifvertrags“ zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen für Mehrwertbriefdienstleistungen mit dem AGV-NBZ und des „Tarifvertrags“ Mindestlohn mit dem Bundesverband der Kurier-, Express- und Postdienste e.V. im Dezember 2007 auch keine tariffähige Gewerkschaft war.

Hintergrund: Im Streit um einen Mindestlohn hatte sich 2007 die Gewerkschaft der neuen Brief- und Zustelldienste ausdrücklich gegen einen Mindestlohn bei Briefträgern ausgesprochen.

Quelle: BAG, Pressemitteilung 28/10

 

Fundstelle(n):
MAAAF-14711