Gesetzgebung | Privatisierung des Gerichtsvollzieherwesens geplant
Der Bundesrat möchte das Gerichtsvollzieherwesen privatisieren. Zwangsvollstrecker sollen dann auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht arbeiten. Die Länderkammer macht in diesem Zusammenhang deutlich, dass sich durch eine Privatisierung Einsparungen in Millionenhöhe erzielen ließen.
Wie der Bundesrat in einem Gesetzentwurf (17/1225) ausführt, würde der Abbau der Subventionierung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers allein mit bundesweit rund 198 Millionen Euro zu Buche schlagen. Hinzu kämen Umsatzsteuermehreinnahmen von knapp 113 Millionen Euro jährlich durch die künftige Umsatzsteuerpflicht der Gerichtsvollziehervergütung. Wie die Länderkammer weiter erklärt, müssten die Gerichtsvollzieher künftig kostendeckend arbeiten, um ihre Aufgaben in eigener wirtschaftlicher Verantwortung wahrnehmen zu können.
Die Bundesregierung begrüßt die Initiative des Bundesrates für eine Reform des Gerichtsvollzieherwesens. Die in dem Entwurf enthaltene ”deutliche Erhöhung der Kosten der Zwangsvollstreckung“, für die ein Gläubiger auch zur Kasse gebeten werde, wenn die Vollstreckung erfolglos bleibt, stößt bei der Regierung jedoch auf Bedenken. Diese berge die Gefahr in sich, dass Gläubiger auf die Begleichung kleinerer Forderungen ganz verzichten und damit ein negativer Einfluss auf die allgemeine Zahlungsmoral eintrete.
Die Länderkammer hatte bereits im Juni 2007 versucht, das Gerichtsvollzieherwesen zu privatisieren. Damals war sie erfolglos geblieben.
Quelle: heute im Bundestag (hib)
Fundstelle(n):
PAAAF-14681