Nichtraucherschutz | Raucherpause keine zulässige Arbeitsunterbrechung (OVG)
Das OVG Münster hat eine gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt, wonach die Klage gegen die Regelungen der Stadt Köln zum Nichtraucherschutz als "unbegründet" zurückgewiesen wurde ().
Ebenso wurde ein Anspruch von Raucherinnen und Rauchern, auch während der Kernarbeitszeit eine Raucherpause einzulegen, abgelehnt. Eine Raucherpause sei keine zulässige Arbeitsunterbrechung, wie zum Beispiel der "Gang zur Toilette", der Kaffee im Büro oder das schnelle private Gespräch auf dem Flur.
Quelle: Stadt Köln, Pressemitteilung
Fundstelle(n):
GAAAF-14671