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Online-Nachricht - Montag, 12.04.2010

DBA Schweiz | Besteuerungsrecht von Abfindungen an Arbeitnehmer (BMF)

Das BMF weist darauf hin, dass die bisherige Verständigungsvereinbarung zur Besteuerung von Abfindungszahlungen nach Art. 15 DBA Schweiz ergänzt wurde und nun in der neuen Fassung auf alle offenen Fälle anzuwenden ist (-CHE/07/10015).

Hierzu führt das BMF weiter aus: „Bei der steuerlichen Behandlung von Arbeitnehmer-Abfindungen nach dem deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen kommt es darauf an, welchen Charakter eine Abfindung hat. Ist einer Abfindung Versorgungscharakter beizumessen - z.B. wenn laufende Pensionszahlungen kapitalisiert in einem Betrag ausgezahlt werden -, steht das Besteuerungsrecht entsprechend Art. 18 des Abkommens dem Wohnsitzstaat zu. Dagegen hat der (frühere) Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht, sofern es sich bei der Abfindung um Lohn- oder Gehaltsnachzahlungen oder Tantiemen aus dem früheren Arbeitsverhältnis handelt oder die Abfindung allgemein für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Dienst gewährt wird. Für den Fall, dass der Arbeitnehmer in der Zeit vor dem Ausscheiden aus dem Dienst auch teils in dem Staat, in dem er ansässig ist, tätig war, ist die Abfindung zeitanteilig entsprechend der Besteuerungszuordnung der Vergütungen aufzuteilen. Werden jedoch die Abfindungszahlungen aus Anlass der Auflösung des Arbeitsverhältnisses, die eine in einem Vertragsstaat wohnende Person nach Wegzug aus dem Tätigkeitsstaat, von ihrem ehemaligen, im anderen Vertragsstaat ansässigem Arbeitgeber erhält, nicht im ehemaligen Tätigkeitsstaat besteuert, können diese Abfindungszahlungen im Wohnsitzstaat der Person besteuert werden.“
Quelle: BMF online
Hinweis: Verständigungsvereinbarungen sind völkerrechtlich verbindlich und binden infolgedessen auch die beteiligten Finanzverwaltungen. Das gilt jedoch nicht für die Finanzgerichte. Diese entscheiden nur nach dem Gesetz, also dem DBA, und nicht auf der Basis bloßer Verwaltungsvereinbarungen (vgl. hierzu auch den Beitrag von Korn, Unwirksame DBA-Verständigungsregelungen zur Besteuerung von Abfindungen in der NWB YAAAD-31386).

 

Fundstelle(n):
HAAAF-14662