Sozialrecht | Keine freiwillige Arbeitslosenversicherung für AG-Vorstände (BSG)
Wer als Existenzgründer Vorstand einer Aktiengesellschaft ist, kann sich nicht gesetzlich arbeitslosenversichern ( B12 AL 1/09 R).
Hierzu führte das BSG weiter aus: Die Revision sei unbegründet. Die Bundesagentur habe die Versicherung des Klägers zu Recht abgelehnt, erklärte der Vorsitzende des 12. Senats. Weil der Mann als Vorstand einer AG selbstständig sei, könne er nicht versichert werden. Dies ergebe sich aus einer Vorschrift des Sozialgesetzbuches III, wonach auch eine Beschäftigung als AG-Vorstandsmitglied versicherungsfrei sei (§ 27 Abs. 1 Nr. 5 SGB III). Nach Darstellung des Gerichts lässt sich die Entscheidung auf Studenten und Rentnern übertragen: Auch bei diesen Personengruppen sei eine abhängige Beschäftigung versicherungsfrei. Entsprechend könnten sie sich auch für eine selbstständige Tätigkeit nicht in der Arbeitslosenversicherung versichern.
Anmerkung: Das Gesetz, das die freiwillige Arbeitslosenversicherung von Selbstständigen ermöglicht, läuft zum Jahresende aus. Die Bundesregierung prüft nach eigenen Angaben, ob die Regelung über den hinaus fortgeführt werden soll (vgl. NWB-Nachricht v. 2.3.2010).
Quelle: ddp
Fundstelle(n):
QAAAF-14390