IAS 23 | Aktivierungspflicht von Zinskosten für qualifizierte Vermögenswerte (qualifying assets)
Der im März 2007 überarbeitete IAS 23 "Fremdkapitalkosten" ist in europäisches Recht übernommen worden (VO (EG) Nr. 1260/2008 vom , ABl. EU Nr. L 338 vom S. 10).
Aus dem bisherigen Wahlrecht, Zinskosten für die Anschaffung oder Herstellung sog. qualifizierter Vermögenswerte (qualifying assets) zu aktivieren, wird nun eine Aktivierungspflicht. Qualifying assets sind solche Vermögenswerte, die einen längeren Zeitraum der Anschaffung oder Herstellung bedürfen. Das dürfte häufig zutreffen auf
erworbene oder selbst erstellte Sachanlagen und
immaterielle Vermögenswerte des Anlagevermögens (Eigenentwicklungen!).
Der Begriff "längerer Zeitraum" eröffnet einerseits Beurteilungsspielraum und kennzeichnet andererseits den Zeitraum, über den die Zinskosten zu aktivieren sind. Zu aktivieren sind sowohl die Zinskosten für speziell für den Vorgang aufgenommene Darlehen (Bauzeitzinsen!) als auch durchschnittliche Zinskosten. Die Zinskosten bemessen sich nach IAS 39 (Effektivzinsaufwendungen); die Aktivierung von Eigenkapitalkosten oder kalkulatorischen Kosten kommt nicht in Betracht.
Die Neufassung des IAS 23 ist anzuwenden spätestens für Geschäftsjahre, die nach dem beginnen. Abschlussersteller haben das Wahlrecht, mit der Aktivierung erst für neue Sachverhalte zu beginnen - also ab 2009. Außerdem können sie einen Zeitpunkt bestimmen, ab dem eine rückwirkende Anwendung des neuen IAS 23 vollzogen werden soll (zu einem Zahlenbeispiel vgl. auch Heuser/Theile, IFRS-Handbuch, Köln 2007, Rz. 1146).
Fundstelle(n):
LAAAF-14289