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Online-Nachricht - Montag, 01.02.2010

IDW S 1 | Basiszins für die Bewertung von Beteiligungen und Unternehmen (Februar 2010)

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Zur Bewertung von Beteiligungen nach IDW RS HFA 10 und von Unternehmen nach IDW S 1 mit dem Ertragswertverfahren werden die Nettoeinnahmen der Anteilseigner abgezinst. Der Zinssatz berechnet sich dabei unter Anwendung des CAPM bzw. Tax-CAPM aus einem Basiszins zuzüglich eines Risikozuschlags.

Als Vorgabe des IDW sollen Basiszinssätze bei Unternehmensbewertungen aus zukunftsorientierten Zerobond-Zinssätzen abgeleitet werden, für deren Schätzung aus Objektivierungsgründen auf die von der Deutschen Bundesbank verwendete Svensson-Methode zurückgegriffen wird. Für Bewertungsstichtage im Februar 2010 beträgt der Basiszinssatz 4,25 %:

Bewertungsperiode: Februar 2010

Referenzzeitraum: -

Basiszinssatz exakt: 4,182942 %

Basiszinssatz gerundet: 4,25 %

Quelle: Klaus Wenzel und Andreas Hoffmann, BPG Beratungs- und Prüfungsgesellschaft mbH, Krefeld (www.bpg.de).

 

Fundstelle(n):
LAAAF-14143