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Online-Nachricht - Freitag, 29.01.2010

Lettland | Konsolidierter Haushalt 2010 mit Steuererhöhungen

Am hat das lettische Parlament nach heftigen kontroversen Debatten mit 64 gegen 30 Stimmen den Staatshaushaltsplan für 2010 beschlossen. Er sieht zum Zweck der Budgetkonsolidierung neben einem umfassenden Sparkurs aufgrund der prekären Wirtschaftslage des Landes auch Steuererhöhungen und neue Steuern vor.


Am hat das lettische Parlament (die Saeima) nach heftigen kontroversen Debatten mit 64 gegen 30 Stimmen den Staatshaushaltsplan für 2010 beschlossen. Er sieht zum Zweck der Budgetkonsolidierung neben einem umfassenden Sparkurs aufgrund der prekären Wirtschaftslage des Landes auch Steuererhöhungen und neue Steuern vor.

Deswegen beschloss das Parlament durch Änderung des Einkommensteuergesetzes mit Wirkung ab den einheitlichen Satz der persönlichen Einkommensteuer von 23 auf 26 % und den Steuersatz für Selbständige und Freiberufler von 15 auf ebenfalls 26 % anzuheben. Ein Jahr zuvor war die einheitliche Einkommensteuer noch von 25 auf 23 % gesenkt worden.

Eingeführt wurde als Quellensteuer eine neue Kapitalgewinnsteuer auf Dividenden, Gewinne aus Pensionsfonds und dergleichenvon10%undauf Spekulationsgewinne von 15 %. Zudem wurde nun doch durch ein neues Gesetz eine progressive Wohneigentumsteuer eingeführt, und zwar auf private Grundstücke und Appartements mit einem Wert bis zu 40.000 LVL von jährlich 0,1 %, von 40.001 bis 75.000 LVL von 0,2 % und von über 75.000 LVL von 0,3 % des Katasterwerts. Die Grundsteuer auf landwirtschaftlichen Boden und auf Geschäftsgebäude wurde von 1,0 auf 1,5% erhöht. Ungenutztes Agrarland wird mit einer Sanktionssteuer von 3 % belegt. Die Kraftfahrzeugsteuer steigt um das Doppelte. Auf Tabakerzeugnisse und alkoholische Getränke werden erneut höhere Verbrauchsteuern erhoben. Ab wird zudem die Verbrauchsteuer für Erdgas weiter ansteigen. Die relativ hohe Mehrwertsteuer von 21 % (ermäßigter Satz von 10 %) bleibt in Kraft, es gibt aber Pläne, sie ebenfalls weiter anzuheben und die Anwendung des ermäßigten Satzes weiter einzuschränken.

Quelle: IWB Kurznachrichten 2/2010

Fundstelle(n):
QAAAF-14137