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Online-Nachricht - Montag, 25.01.2010

Steuererklärung 2009 | Handlungsbedarf bei der Anlage KAP (VLH)

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) sieht gerade bei der aktuellen Steuererklärung 2009 einen erhöhten Beratungsbedarf und informiert im Rahmen einer Pressemitteilung über wichtige Einzelfälle im Zusammenhang mit der Abgeltungsteuer.

Hierzu führt der VLH weiter aus: Obwohl die Abgeltungsteuer bereits von den Banken einbehalten wird, müssen Steuerzahler in vielen Fällen weiterhin die Anlage KAP mit der Steuererklärung abgeben. Ehepaare füllen dabei auch bei gemeinsamer Steuererklärung erstmals getrennte Anlagen aus.
Hintergrund: Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab dem Steuerjahr 2009 werden Zinsen, Dividenden und Veräußerungserlöse aus Wertpapieren einheitlich mit 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (= 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer (= 28,375 % bei 8%iger bzw. 28,625 % bei 9%iger Kirchensteuer) besteuert. Kosten, die mit den Einkünften in Zusammenhang stehen (z.B. Finanzierungskosten), können steuerlich nicht  mehr geltend gemacht werden. Es kommt nur noch zum Abzug eines Sparerpauschbetrags i.H. von 801 € bzw. 1.602 € bei zusammenveranlagten Ehegatte (§ 20 Abs. 9 EStG).
Die Günstigerprüfung: Um besondere Härten zu vermeiden, besteht ein Wahlrecht zur Veranlagungsbesteuerung (§ 32d Abs. 6 EStG). Steuerzahler können mit ihrer Steuererklärung durch ein Kreuz in Zeile 4 der Anlage KAP eine Günstigerprüfung beantragen. Diese ist wichtig, wenn der persönliche Steuersatz weniger als 25 % beträgt. Die Kapitaleinkünfte können dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden und die Differenz zur 25-prozentigen Abgeltungsteuer wird erstattet. Die Möglichkeit eines Werbungskostenabzugs ist damit jedoch nicht verbunden. Die Günstigerprüfung lohnt sich nach Angaben des VLH aber auch bei höheren Einkommen. So könne z.B. ein Pensionär mit 30 % Steuersatz bei beispielsweise 5.000 € Kapitalerträgen fast 300 € Abgeltungsteuer zurück bekommen. Grund sei, dass ihm das Finanzamt einen Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG) gewährt und damit bis zu 40 % der Kapitaleinkünfte steuerfrei stellt. Die Bank dürfe diesen Freibetrag beim Steuerabzug nicht berücksichtigen. Deshalb sei für die Erstattung eine Steuererklärung mit der Anlage KAP notwendig.
Zum Kirchensteuereinbehalt: Hat der Steuerzahler der Bank nicht mitgeteilt, dass er kirchensteuerpflichtig ist, ist er verpflichtet, in der Anlage KAP diese Kapitaleinnahmen nachzuerklären (§ 51a Abs. 2d EStG).
Freistellungsauftrag ausgeschöpft? Auch wer bei mehreren Banken Geld angelegt hat, muss seine Abrechnungen sorgfältig prüfen. Wurde im Freistellungsauftrag bei einer Bank ein höherer Betrag angegeben, als tatsächlich Zinsen angefallen sind, geht der Rest verloren. Nur über die Steuererklärung kann der nicht ausgenutzte Freistellungsbetrag für die Erträge bei der anderen Bank genutzt werden. Dazu müssen - wie in den früheren Jahren -weiterhin alle Kapitalerträge in der Steuererklärung angegeben werden.
Wo Kapitalerträge zusätzlich zu erklären sind: In bestimmten Fällen sind Steuerzahler sogar verpflichtet, ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben. Das betrifft laut VLH pikanterweise z.B. Zinsen, die das Finanzamt selbst auf Steuererstattungen gezahlt hat. Aber auch Erträge aus Geldanlagen im Ausland oder aus sogenannten thesaurierenden ausländischen Fonds, die von Banken in Deutschland verwahrt werden, zählen dazu. Grund ist, dass für diese Kapitalerträge kein automatischer Steuerabzug erfolgt und deshalb weiterhin das Finanzamt die Steuer erhebt.
Was ist zu tun: Die o.g. Aufzählung ist laut VLH keinesfalls vollständig. Neben der Verrechnung von Veräußerungsverlusten und Stückzinsen oder der Anrechnung ausländischer Quellensteuern gebe es weitere Gründe, welche die Steuererklärung mit Kapitaleinkünften erforderlich machen. Sparer sollten deshalb rechtzeitig von ihren Banken Steuerbescheinigungen für 2009 anfordern, wenn ihnen diese nicht bereits zugeschickt wurden.
Quelle: VLH, Pressemitteilung v.
Hinweis: Zum Thema Abgeltungssteuer siehe auch NWB-Nachricht v. 29.12.2009. Die Nachricht enthält eine umfangreiche Link-Sammlung mit Dokumenten aus der NWB-Datenbank zum Thema Abgeltungsteuer.

 


 

Fundstelle(n):
QAAAF-14095