Bankenprüfer | Neue Regeln des Investment und Asset Management Verbandes 2010 (BaFin)
Die BaFin fordert die von Kapitalanlage- und Investmentaktiengesellschaften gemäß § 19e InvG beauftragten Abschlussprüfer auf, bereits ab dem Geschäftsjahr 2010 im Prüfungsbericht zu erläutern, ob die Gesellschaften im Rahmen der Vorschrift des § 9 InvG die BVI-Wohlverhaltensregeln beachtet haben (BaFin, Schreiben v. ).
Der Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (BVI) hat die von ihm erlassenen Wohlverhaltensregeln kürzlich in enger Abstimmung mit der BaFin überarbeitet.
Die BaFin wird ab sofort die vom BVI erlassenen Wohlverhaltensregeln zur Auslegung des InvG, insbesondere des § 9 InvG, heranziehen.
Quelle: BaFin
Fundstelle(n):
IAAAF-14076