Suchen Barrierefrei
Online-Nachricht - Donnerstag, 07.01.2010

Mitarbeiterbeteiligung | Neuer Steueranreiz für Beschäftigte bei Entgeltumwandlung

Die Bundesregierung will die steuerlichen Anreize für die Beteiligung von Mitarbeitern an Firmenkapital offenbar verbessern. Dies geht aus dem Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen hervor, wie die Süddeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe v ) berichtet.


Seit dem Frühjahr 2009 können Unternehmen ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt jährlich bis zu 360 Euro steuer- und abgabenfrei überweisen - unter einer Bedingung: Der Arbeitnehmer muss sich mit dem Geld am Unternehmen seines Arbeitgebers beteiligen oder in einen Mitarbeiterbeteiligungsfonds einzahlen (§ 3 Nr. 39 EStG).

Künftig sollen nach den Plänen der Bundesregierung die 360 Euro auch dann frei von Steuern und Sozialabgaben bleiben, wenn der Arbeitnehmer Entgelt umwandelt und selbst einen Teil seines Gehalts verwendet, um sich am Unternehmen zu beteiligen. Das Geld muss also keine zusätzliche freiwillige Leistung des Arbeitgebers mehr sein.

Bislang wird das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz, das Anfang April 2009 in Kraft trat, kaum in der Praxis umgesetzt. „Es hat sich seitdem nicht viel getan“, sagte Heinrich Beyer, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft (AGP) in der Wirtschaft, der Zeitung. Nach seinen Angaben gibt es nicht mehr als 100 bis 200 Unternehmen, die das Gesetz nutzen. „Und die hatten ihre Angestellten schon vorher am Unternehmen beteiligt und haben lediglich ihr Modell auf die neue Regelung umgestellt.“

Quelle: ddp

Anmerkung: Mit der o.g. Regelung möchte die Bundesregierung die Koalitionsvereinbarung zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung umsetzten. Die Koalitionsvereinbarung sieht vor: „Die Beschäftigten sollen auch durch Entgeltumwandlung Anteile an ihren Unternehmen steuerbegünstigt erwerben können.“ Die begünstigende Änderung in § 3 Nr. 39 Satz 2 EStG sowie die Folgeänderungen im Investmentgesetz sollen rückwirkend zum , einen Tag nach dem Inkrafttreten der Einfügung des § 3 Nr .39 in das EStG durch das Mitarbeiterkapitalbeteiligungsgesetz v. (BGBl. I S. 451) in Kraft treten. Anderenfalls würde für nur ein Kalenderjahr - nämlich 2009 - die Entgeltumwandlung bei der steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligungen ausgeschlossen sein, was nach Ansicht der Bundesregierung nicht sachgerecht erscheint (vgl. Art. 10 Abs. 2 des Gesetzentwurfs zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen).

 

Fundstelle(n):
IAAAF-13963