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Online-Nachricht - Mittwoch, 06.01.2010

ELENA | Das Verfahren wird an drei Punkten geändert (BMAS)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat auf die Kritik an dem Datenerfassungs- und Datenvernetzungsprojekt ELENA (Elektronischer Entgeltnachweis) reagiert und angekündigt, dass Verfahren in drei Punkten zu ändern.

Was ist ELENA? Der Name ELENA steht für Elektronischer Entgeltnachweis. Sinn und Zweck des ELENA-Verfahrens ist es, die heute schon in Papierform notwendigen Bescheinigungen der Arbeitgeber für die Beantragung von Sozialleistungen durch elektronische Meldungen zu ersetzen. In einer Pilotphase ab 2010 werden zunächst nur Daten elektronisch erhoben und eingepflegt. Ab 2012 sollen insgesamt fünf Bescheinigungen, die für die Beantragung von drei Sozialleistungen - Elterngeld, Wohngeld und Arbeitslosengeld I - erforderlich sind, elektronisch ersetzt werden. Diese machen rund 80 % aller Bescheinigungen aus. Eine zügige Ausweitung auf weitere Bescheinigungen ist vorgesehen.

Der Datensatz: Der Datensatz umfasst die vom Arbeitgeber an die Speicherstelle zu meldenden Angaben. Diese stammen aus vorhandenen Daten wie etwa der Entgeltabrechnung der Arbeitgeber und dienen auch heute schon der Prüfung und Berechnung von Sozialleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld. Die Daten werden auch nur so lange gespeichert, wie sie für eine Antragstellung- und -bearbeitung der Sozialleistungen gebraucht werden. Danach, spätestens aber nach fünf Jahren werden sie wieder gelöscht. Art, Umfang und alle Angaben des Datensatzes wurden gemeinsam von den Spitzenverbänden der Sozialversicherung, den Vertretern des Städtetages, des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages, der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit sowie beratend der Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung und des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik festgelegt und nach Abstimmung mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium vom BMAS genehmigt.

Wer stellt sicher, dass die Daten nicht in falsche Hände geraten können? Die Daten werden zweimal verschlüsselt bzw. kryptisiert - bei der Übertragung durch den Arbeitgeber und bei der Speicherung. Der Bundesdatenschutzbeauftragte allein verwaltet den Hauptschlüssel für die Zentrale Speicherstelle (ZSS). Beim Abruf gilt das sogenannte "Doppelschlüsselprinzip"; er ist also nur im Zusammenwirken zwischen Antragsteller und Mitarbeiter in der Behörde möglich, der den jeweiligen Antrag bearbeitet. Dabei muss sowohl der Antragsteller als auch der Mitarbeiter in der Behörde seine persönliche elektronische Signaturkarte einsetzen. Fehlt eine dieser Karten, ist ein Abruf nicht möglich. Sogar Behördenmitarbeiter haben ohne Mitwirken des Antragsstellers keinen Zugriff auf die Daten. Bei der zentralen Datenspeicherung ist ein weiterer Schutz eingebaut: Auch in der Zentralen Speicherstelle (ZSS) liegen die Daten nur verschlüsselt und pseudonymisiert vor. Sie sind dort beispielsweise nicht unter einem Namen oder einer Versicherungs- bzw. Verfahrensnummer auffindbar. Das ELENA-Verfahren erfüllt damit höchste Datensicherheitsstandards.

Wie trägt ELENA zum Bürokratieabbau bei? Sinn und Zweck des ELENA-Verfahrens ist es, die heute in Papierform notwendigen Bescheinigungen durch elektronische Meldungen zu ersetzen. Der Vorteil des ELENA-Verfahrens ist, dass der Arbeitgeber die entsprechenden einzelnen Bescheinigungen nun nicht mehr in Papierform erstellen muss - die elektronische Übermittlung der monatlichen Daten reicht aus. Hierdurch sparen Arbeitgeber beträchtliche Kosten; Bürokratie wird verringert. Die rein finanziellen Nettoeinsparungen allein auf Arbeitgeberseite werden schätzungsweise 85 Mio. € pro Jahr betragen. Darüber hinaus entlastet ELENA die Beschäftigten und die Leistungsbehörden in vielerlei Hinsicht bei der Beantragung, Prüfung, Berechnung und Gewährung von Sozialleistungen.

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) v.

 

Fundstelle(n):
TAAAF-13955