Abgabefristen | Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 (BMF)
Das BMF hat auf seinen Internetseiten den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder über die Steuererklärungsfristen für das Kalenderjahr 2009 veröffentlicht (Gleich lautender Erlass v. ).
Nach § 149 Abs. 2 AO sind die Erklärungen
zur Einkommensteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten sowie zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung sowie zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags -,
zur Körperschaftsteuer - einschließlich der Erklärungen nach §§ 27, 28 und 38 KStG, zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags sowie für die Zerlegung der Körperschaftsteuer -,
zur Gewerbesteuer - einschließlich der Erklärungen zur gesonderten Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes sowie für die Zerlegung des Steuermessbetrags -,
zur Umsatzsteuer sowie
zur gesonderten oder zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG
bis zum bei den Finanzämtern abzugeben.
Der o.g. Erlass enthält des Weiteren Ausführungen zur allgemeinen Fristverlängerung nach § 109 AO und steht ab sofort auf den Internetseiten des BMF zum Download bereit.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
MAAAF-13940