Brandenburg | Land zentralisiert Bearbeitung der Grunderwerbsteuer
Die Bearbeitung der Grunderwerbsteuer wird in Brandenburg zentralisiert. Ab sind dafür die Finanzämter Eberswalde, Calau und Kyritz zuständig, wie das Finanzministerium am Dienstag ankündigte.
Bisher waren alle 15 brandenburgischen Finanzämter verantwortlich. Durch die Neuordnung sollen die Bearbeitungsabläufe verbessert werden. Für die Bürger entstünden keine weiteren Wege, weil kein Grundstückskäufer für die Steuer ein Finanzamt persönlich aufsuchen müsse.
Das Finanzamt Eberswalde ist den Angaben zufolge künftig bei der Grunderwerbsteuer für die Landkreise Uckermark, Barnim, Oder-Spree und Märkisch-Oderland sowie für Frankfurt (Oder) zuständig. Das Finanzamt Calau übernimmt die Aufgabe für die Landkreise Oberspreewald-Lausitz, Spree-Neiße, Elbe-Elster, Dahme-Spreewald und Teltow-Fläming sowie für Cottbus. Das Finanzamt Kyritz ist zuständig für die Landkreise Potsdam-Mittelmark, Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland und Oberhavel sowie für Brandenburg/Havel und Potsdam.
Quelle: ddp
Fundstelle(n):
XAAAF-13919