Online-Nachricht - Mittwoch, 09.12.2009
Mexiko | Steuerreform 2010
Das mexikanische Parlament hat einigen vorgesehenen Steuerreformen ab 2010 zugestimmt.
Der Spitzensteuersatz bei der Körperschaft- und der Einkommensteuer von derzeit 28 % soll für die Steuerjahre 2010 bis 2012 auf 30 % angehoben werden. Ab 2013 soll der Spitzensteuersatz auf 29 % sinken und in 2014 wieder 28 % betragen. In der Folge wäre auch der 28 %ige Quellensteuersatz für bestimmte Einkünfte beschränkt Steuerpflichtiger anzuheben und der maßgebende Steuersatz für die Bestimmung eines Niedrigsteuergebietes würde von 21 % auf 22,5 % steigen.
Quelle: IWB KN 23/2009
Fundstelle(n):
YAAAF-13803