Kraftfahrzeugsteuer | Änderungen für Wohnmobile ab 2010 (BayLfSt)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) weist darauf hin, dass es bei Wohnmobilen der Schadstoffklasse S1 im Jahr 2010 in Einzelfällen zu Steuernachzahlungen kommen kann.
Gemäß den Regelungen im „Dritten Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ v. werden Wohnmobile der Emissionsklasse S1 einem höheren Tarif unterliegen, der bisher nur für nicht schadstoffreduzierte Fahrzeuge gilt.
Die Anhebung ist in den bisher in 2009 ergangenen Bescheiden noch nicht enthalten. Sie wird erst mit der im Laufe des Jahres 2010 fälligen Jahressteuer erhoben. Mit ihr wird auch der Anhebungsbetrag fällig der bereits ab dem angefallen ist. Es kann also im Einzelfall zu Nachzahlungen kommen.
Es gilt folgender Tarif je angefangene 200 Kilogramm:
Bis zu 2000 kg 40 Euro
Über 2000 kg bis zu 5000 kg 10 Euro
Über 5000 kg bis zu 12 000 kg 15 Euro
Über 12 000 kg 25 Euro
Beispiel: Bei einem Wohnmobil der Schadstoffklasse S1 mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3080 kg beläuft sich die jährliche Kraftfahrzeugsteuer auf 460 €.
Hinweis: Bei auftretenden Zweifelsfragen bezüglich der Einstufung in die Emissionsklasse ist die unmittelbare Kontaktaufnahme mit der Zulassungsbehörde ratsam, da diese die Schadstoffemissionen feststellt. Die Finanzämter sind an die Feststellungen der Zulassungsbehörden hinsichtlich der Einstufung der Emissionsklasse gebunden.
Quelle: BayLfSt, Pressemitteilung v.
Fundstelle(n):
LAAAF-13599