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Online-Nachricht - Mittwoch, 11.11.2009

Einfuhrabgaben | Wareneinfuhr durch ausländische Soldaten neu geregelt (BMF)

Seit dem gelten im Truppenzollrecht neue gesetzliche Regelungen und eine neue Durchführungsverordnung. Die neuen Vorschriften sollen Missbräuche verhindern und Bürokratiekosten senken. Es ist geplant, durch moderne Verfahrensabläufe zwischen Zoll und dem ausländischen Militär bis zu 2,24 Mio Euro pro Jahr einzusparen.

Auf  Waren, die aus Ländern außerhalb der EU eingeführt werden, werden Einfuhrabgaben erhoben: Das sind zum einen Zölle, zum anderen eine Einfuhrumsatzsteuer – entspricht der inländischen Mehrwertsteuer – und gegebenenfalls eine Verbrauchsteuer. Da die Mitglieder ausländischer Streitkräfte ihrem Entsendeland unterstehen und die bezogenen Waren nicht in den hiesigen Wirtschaftskreislauf einfließen (sie werden nur von den Streitkräften, den Hauptquartieren oder ihren Mitgliedern verwendet), müssen sie diese Abgaben nicht zahlen.

Moderne Verfahrensabläufe zwischen Zoll und dem ausländischen Militär sollen jetzt sicherstellen, dass die Einfuhr dieser Waren nach Deutschland vom Zoll besser überwacht werden kann. Eine Weitergabe an nichtberechtigte Personen unterliegt besonders strengen Kriterien. Insbesondere ist der Bezug von Zigaretten und anderen Tabakwaren, Kaffee, alkoholischen Getränken und Benzin beschränkt. 

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
YAAAF-13586