Rußpartikelfilter | Förderung läuft noch bis Ende des Jahres (BAFA)
Die Förderung des nachträglichen Einbaus von Rußpartikelfiltern ist befristet. Wer nicht bis Ende des Jahres nachrüstet, kann keine Förderung erhalten. Anträge auf die Barförderung in Höhe von 330 € können bis spätestens beim BAFA gestellt werden.
In der Vergangenheit haben immer mehr Kommunen von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, aus Vorsorgegründen Umweltzonen einzurichten. Die Umweltzonen dürfen von Fahrzeugen ohne Umweltplakette (rot / gelb / grün) grundsätzlich nicht befahren werden. Die Verkehrsverbote werden künftig ausgeweitet – ab dem ist beispielsweise in Frankfurt am Main oder Bremen ein Befahren der Umweltzone mit der roten Plakette nicht mehr zulässig. In Berlin dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nur Fahrzeuge mit einer grünen Plakette in der Umweltzone fahren.
Hier greift die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Durch den nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems bzw. Partikelfilters ist es in der Regel möglich, eine bessere Schadstoffgruppe zu erreichen und dadurch eine bessere Umweltplakette zu erhalten. Bei einigen Fahrzeugtypen kann sogar eine Verbesserung um zwei Stufen erreicht werden (Fahrzeuge ohne Plakette: gelb; Fahrzeuge mit roter Plakette: grün). Das erhält nicht nur die Mobilität, sondern steigert auch den Wert der Fahrzeuge.
Das BAFA empfiehlt daher allen Autofahrern von Dieselfahrzeugen ohne Partikelfilter, jetzt nachzurüsten und von der Förderung Gebrauch zu machen. Die Förderung ist befristet. Wer nicht bis Ende des Jahres nachrüstet, kann keine Förderung erhalten. Anträge auf die Barförderung in Höhe von 330 € können bis spätestens beim BAFA gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung und zum Antragsverfahren stellt das BAFA auf seinen Internetseiten zur Verfügung.
Quelle: BAFA online
Fundstelle(n):
FAAAF-13416