FG Münster | Verhandlung via Videokonferenz (FG)
Das Finanzgericht Münster weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass es die Bedingungen für eine mündliche Verhandlung oder einen Erörterungstermin per Videokonferenzschaltung weiter verbessert hat.
Seit September 2009 befinde sich im Sitzungssaal 401 des Finanzgerichts Münster statt des bislang genutzten Flachbildschirms eine ca. 200 cm x 150 cm große Leinwand mit Beamer. Die Projektionsfläche wurde hierdurch verdoppelt, die Qualität der Videokonferenz - insbesondere aufgrund verbesserter Wahrnehmbarkeit der Personen - deutlich erhöht.
Zum Hintergrund: Nach § 91a FGO können die Verfahrensbeteiligten beantragen, zur mündlichen Verhandlung oder zu einem Erörterungstermin per Videokonferenz zugeschaltet zu werden. Dies spart aufgrund der Größe des Finanzgerichtsbezirks Münster lange Anfahrtswege und schont Zeitressourcen. Zahlreiche Finanzämter verfügen über eine Videokonferenzanlage. Diese stehen auch den Klägern sowie deren Prozessbevollmächtigten zur Verfügung. Der Antrag auf Videokonferenzzuschaltung sollte beim Finanzgericht rechtzeitig vor der Verhandlung gestellt werden. Weitere Informationen zur Videokonferenztechnik finden Sie auf den Internetseiten des Finanzgerichts Münster.
Quelle: FG Münster, Newsletter 4/2009
Fundstelle(n):
HAAAF-13395