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Online-Nachricht - Dienstag, 13.10.2009

Hartz IV | Verlust von Arbeitslosengeld II bei großer Erbschaft (SG)

Verfügt ein Erblasser zu Gunsten eines „Hartz IV“- Leistungsbeziehers, dass die Erbschaft nur insoweit ausgezahlt wird, als bedürftigkeitsabhängige Sozialleistungen weiterhin bezogen werden können, darf die Grundsicherungsbehörde gleichwohl ihre Leistungen einstellen ().


Hintergrund: Ein 52-jährigen Langzeitarbeitsloser aus Dortmund erhielt von seiner Mutter eine Erbschaft im Wert von rund 240.000,- Euro. In ihrem notariellen Testament hatte die Mutter verfügt, ihr Bruder habe als Testamentsvollstrecker und Nacherbe dafür Sorge zu tragen, dass der Nachlass möglichst erhalten bleibe und ihr Sohn als Vorerbe in den Genuss der Früchte des Nachlasses komme, ohne dass ihm öffentliche Zuwendungen verloren gingen. Geldbeträge u.a. für Geschenke zu Feiertagen, Urlaube, Kleidung, die Befriedigung geistiger und künstlerischer Bedürfnisse, Hobbys, Mitgliedschaften in Vereinen und für gesundheitliche Belange könnten ausgezahlt werden, soweit dies nicht zur Anrechnung auf Zuwendungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch führe. Das JobCenter Dortmund stellte daraufhin die Zahlung von Arbeitslosengeld II (Alg II) ein. Das SG Dortmund lehnte es ab, die Behörde im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur Weiterzahlung von Alg II zu verpflichten.

Hierzu führt das Gericht weiter aus: Der Antragsteller kann kurzfristig seinen Lebensunterhalt durch die Verwertung von in seinem Besitz befindlichen Aktien sicherstellen. Zur Beendigung seiner Hilfebedürftigkeit ist er gehalten, das sittenwidrige Testament anzufechten. Die Testierfreiheit kann nicht so weit gehen, dass dem Erben sämtliche Annehmlichkeiten wie Hobbys und Reisen aus dem Nachlass finanziert werden, während für den Lebensunterhalt der Steuerzahler aufkommen soll. Anders als in Fällen des sog. Behindertentestamentes benötigt der gesunde und erwerbsfähige Antragsteller nicht die Fürsorge seiner Mutter, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
QAAAF-13366