Abwrackprämie | Sozialgericht Marburg gesteht Hartz IV-Empfängerin Prämie zu (SG)
Einer Hartz IV-Empfängerin darf die beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg veröffentlichte am ein Urteil (Az. 5 AS 222/09 ER), wonach der staatliche Zuschuss von 2.500 Euro beim Kauf eines neuen Autos in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur diene.
Einer Hartz IV-Empfängerin darf die beim Kauf eines Neuwagens erhaltene Abwrackprämie nicht als Einkommen angerechnet werden. Das Sozialgericht Marburg veröffentlichte am ein Urteil (Az. 5 AS 222/09 ER), wonach der staatliche Zuschuss von 2.500 Euro beim Kauf eines neuen Autos in erster Linie der Ankurbelung der Konjunktur diene.
Im konkreten Fall hatte nach Darstellung des Gerichts eine alleinerziehende 50-jährige Mutter geklagt, die von «Hartz IV» und den Einkünften aus einem 400-Euro-Job lebt. Nachdem sie sich einen kleinen Neuwagen gekauft hatte, wurde ihr die erhaltene Abwrackprämie verteilt auf sechs Monate als Einkommen angerechnet, so dass Frau und Tochter bis Februar 2010 mit 232,99 Euro im Monat hätten auskommen müssen.
«Hartz IV»-Empfänger dürften nicht bestraft werden, wenn sie zur Konjunkturbelebung beitragen wollten, entschied das Marburger Sozialgericht. Es wies zugleich darauf hin, dass die Frage bislang nicht höchstrichterlich entschieden ist. Bundesregierung, Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen und Sozialgericht Chemnitz hielten eine Anrechnung der Abwrackprämie auf das Einkommen für gerechtfertigt, die Sozialgerichte in Lüneburg und Magdeburg dagegen hätten klagenden «Hartz IV»-Empfängern recht gegeben.
Quelle: ddp
Fundstelle(n):
SAAAF-13280