Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer; | Feier des Arbeitgebers anlässlich Arbeitnehmer-Geburtstag (§ 8 Abs. 1, § 12 Nr. 1, § 19 EStG)
Lädt ein ArbG anlässlich eines Geburtstags eines AN Geschäftsfreunde, Repräsentanten des öffentlichen Lebens, Vertreter von Verbänden und Berufsorganisationen sowie Mitarbeiter zu einem Empfang ein, ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden, ob es sich um ein Fest des ArbG (betriebliche Veranstaltung) oder um ein privates Fest des AN handelt. Handelt es sich danach um eine betriebliche Veranstaltung des ArbG, hat dieser mit der Ausrichtung des Empfangs dem AN keinen Arbeitslohn zugewendet ().