Suchen
Online-Nachricht - Mittwoch, 30.09.2009

Fahrenschon | Daten der Lohnsteuerkarte 2010 sofort überprüfen!

Die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2010 sollen Arbeitnehmer im eigenen Interesse sofort auf ihre Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls fehlerhafte Angaben korrigieren lassen.


Diesen Rat gab Finanzminister Georg Fahrenschon am Mittwoch (30.09.), nachdem die neuen Lohnsteuerkarten von den Gemeinden zugesandt werden. Zuständig für die Berichtigung ist nicht das Finanzamt, sondern die Gemeinde, die auch die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Die Berichtigung der Angaben auf der Lohnsteuerkarte sollte nach den Worten von Fahrenschon umgehend erfolgen, damit die Lohnsteuer vom Arbeitgeber bereits ab in der richtigen Höhe einbehalten wird.

Die Arbeitnehmer sollen darauf achten, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinderfreibeträge richtig eingetragen sind. Maßgebend sind hierfür die Verhältnisse am . Von den Gemeinden wird im Übrigen nur die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

Fahrenschon empfiehlt allen Arbeitnehmern, den der Lohnsteuerkarte beiliegenden kleinen Ratgeber genau zu lesen.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, PM v.

 

Fundstelle(n):
YAAAF-13265