Banken | Adressaufstellung zugelassener Kreditinstitute (BaFin)
Die BaFin achtet u.a. darauf, dass nur zugelassene Unternehmen ihre Dienste am Markt anbieten und dass diese Institute die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundsätze für Bankgeschäfte einhalten. Aktuell publiziert die Behörde im Internet Listen mit allen am Markt zugelassenen Kreditinstituten, grenzüberschreitend tätigen Kreditinstituten, nach § 2 Abs.4, 5, 7 KWG freigestellten Kreditinstituten sowie zugelassenen und grenzüberschreitend tätigen Finanzdienstleistern.
Die BaFin achtet u.a. darauf, dass nur zugelassene Unternehmen ihre Dienste am Markt anbieten und dass diese Institute die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Grundsätze für Bankgeschäfte einhalten. Aktuell publiziert die Behörde im Internet Listen mit allen am Markt zugelassenen Kreditinstituten, grenzüberschreitend tätigen Kreditinstituten, nach § 2 Abs.4, 5, 7 KWG freigestellten Kreditinstituten sowie zugelassenen und grenzüberschreitend tätigen Finanzdienstleistern.
Das KWG schreibt u.a. vor, dass im Inland gewerbsmäßige Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen eine schriftliche Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigen. Neben ihrer Kontrollfunktion erfüllen die Listen der BaFin für Berater auch die Aufgabe eines Adressverzeichnisses:
Quelle: BaFin
Fundstelle(n):
CAAAF-13242