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Online-Nachricht - Montag, 21.09.2009

Bürgerentlastungsgesetz | Einkommensteuerliche Bestandteile ab VZ 2010 (BMF)

Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde im Bundestag und -rat verabschiedet. Ab dem VZ 2010 werden die bestehenden Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen jeweils um 400 € auf 2.800 € beziehungsweise 1.900 € angehoben. Das BMF erläutert in der nötigen Kürze die wichtigsten Bestandteile des Gesetzes im einkommensteuerrechtlichen Bereich (BMF Monatsbericht digital, September).

Das Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung wurde im Bundestag und -rat verabschiedet. Ab dem VZ 2010 werden die bestehenden Höchstbeträge für sonstige Vorsorgeaufwendungen jeweils um 400 € auf 2.800 € beziehungsweise 1.900 € angehoben. Das BMF erläutert in der nötigen Kürze die wichtigsten Bestandteile des Gesetzes im einkommensteuerrechtlichen Bereich (BMF Monatsbericht digital, September).

Bisher belief sich der Höchstbetrag auf 1.500 € für Steuerpflichtige, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten oder über einen Anspruch auf Beihilfe zu ihren Krankheitskosten verfügen, und 2 400 € für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung allein tragen müssen. Innerhalb der aufgestockten Höchstbeträge können z.B. Aufwendungen für andere sonstige Vorsorgeaufwendungen – wie Prämien für eine Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung – geltend gemacht werden. Durch die unmittelbare Übertragung auf das Lohnsteuerverfahren mit Wirkung vom erstreckt sich die Entlastung sofort bis in jeden Haushalt. In den Jahren 2010 bis 2013 summieren sich - nach der Kalkulation des Ministeriums - diese Entlastungen auf knapp 40 Mrd. €.

Quelle: BMF online

 

Fundstelle(n):
NAAAF-13179