Lohnsteuer | Kostenloser Parkplatz am Arbeitsplatz (BDL)
Parkplätze in den Städten werden immer knapper - und teurer. Wer für das Abstellen seines Fahrzeugs während der Arbeitszeit die Parkuhr oder den Automaten im Parkhaus füttern muss, kommt schnell auf einen stattlichen Betrag an zusätzlichen Autokosten. Doch die Parkgebühren während der Arbeitszeit sind mit der Entfernungspauschale, die es für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gibt, abgegolten und leider nicht als Werbungskosten absetzbar ().
Der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL) weist in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hin, dass in Fällen in denen der Arbeitgeber einen Parkplatz während der Arbeitszeit unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt, keine Steuer- und Sozialversicherungspflicht besteht (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom , S 2334-61-V B 3). Der Steuervorteil gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber die Parkplätze anmietet und sie seinen Mitarbeitern unentgeltlich überlässt. Auf die Höhe der Mietkosten kommt es dabei nicht an (FinMin. Nordrhein-Westfalen vom , S 2351-1-V B 3).
Quelle: Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (BDL), PM Nr. 29/2009
Fundstelle(n):
CAAAF-13002