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Online-Nachricht - Donnerstag, 13.08.2009

Krankentransporte | Verlegung eines Patienten zwischen Betriebsteilen eines Krankenhauses nicht vergütungsfähig (SG)

Wird ein Patient zwischen Betriebsstätten eines Krankenhauses verlegt, hat das Krankenhaus gegenüber der Krankenkasse des Patienten keinen Anspruch auf Vergütung von Krankentransporten ().

Das Sozialgericht Dortmund ist dieser Argumentation entgegengetreten und hat die Klage abgewiesen: Es sei keine Verlegung in ein anderes Krankenhaus erfolgt. Das St. Marien-Hospital Hamm sei in der Gesamtheit seiner Betriebsstätten ein Krankenhaus. Die Psychiatrie und der weitere Klinikteil erfüllten für sich allein nicht den Krankenhausbegriff, da der Versorgungsauftrag nur für das Krankenhaus als ganzes definiert sei. Dementsprechend handele es sich bei dem St. Marien-Hospital Hamm um ein einheitliches Plankrankenhaus.

Quelle: SG Dortmund, Pressemitteilung v.

 

Fundstelle(n):
TAAAF-12944