Online-Nachricht - Mittwoch, 01.04.2009
Anschaffungsnaher Aufwand | Anschaffungsnahe Herstellungskosten oder jährlich anfallender Erhaltungsaufwand? (FG)
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG sind Erhaltungsaufwendungen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und 15 % der Anschaffungskosten überschreiten, vom Sofortabzug ausgeschlossen und nur als erhöhte AfA-Bemessungsgrundlage steuerlich abzugsfähig ().
Fundstelle(n):
EAAAF-12910