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Einkommensteuer; | Umlage der Landwirtschaftskammern im Land NRW
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Umlage der Landwirtschaftskammern Westfalen-Lippe und Rheinland für das Haushaltsjahr 2002 auf 6,5 v. T. des Einheitswerts festgesetzt. Die Verordnungen für das Haushaltsjahr 2002 über die Festsetzung der Umlage der Landwirtschaftskammer Westfalen-Lippe und der Landwirtschaftskammer Rheinland v. sind im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen 2002 S. 259 veröffentlicht worden. Da der Umlagesatz für die Landwirtschaftskammer gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben ist, kann von der Erteilung besonderer Umlagebescheide abgesehen werden, wenn in dem letzten Umlagebescheid die Aufforderung enthalten ist, die bisher festgesetzte Umlage unaufgefordert...