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Online-Nachricht - Freitag, 27.11.2015

Gesetzgebung | Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (BMF)

Das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde am im BGBl I 2015 S. 2029 veröffentlicht. Darauf weist das BMF aktuell hin.

Hintergrund: Die Anwendung der sog. Transparenzrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Die hieraus resultierenden Änderungen wurden u. a. mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie umgesetzt.
Hierzu führte das BMF u. a. weiter aus:

  • Zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie muss vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden.

  • Hinzu kommt Änderungsbedarf unter anderem im Wertpapierprospektgesetz im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und im Handelsgesetzbuch.

  • Neben den Änderungen enthält das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie weitere punktuelle Änderungen, die insbesondere der Vereinfachung der Verwaltungspraxis, der Klarstellung bestehender Regelungen sowie der redaktionellen Anpassung dienen.

  • Ferner ergibt sich eine Neuregelung der Erlaubnispflicht sowie des Erlaubnisverfahrens für die Tätigkeit als Zentralverwahrer im Kreditwesengesetz. Als zuständige Behörde wird die BaFin bestimmt.


Hinweis: Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie ist über die Homepage des BMF abrufbar.
Quelle: BMF online

Fundstelle(n):
OAAAF-12830