Gesetzgebung | Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie (BMF)
Das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie wurde am im BGBl I 2015 S. 2029 veröffentlicht. Darauf weist das BMF aktuell hin.
Hintergrund: Die Anwendung der sog. Transparenzrichtlinie wurde durch die Europäische Kommission fünf Jahre nach Inkrafttreten pflichtgemäß überprüft. Die hieraus resultierenden Änderungen wurden u. a. mit der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie umgesetzt.
Hierzu führte das BMF u. a. weiter aus:
Zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie muss vor allem das Wertpapierhandelsgesetz sowie das hierauf gestützte Verordnungsrecht angepasst werden.
Hinzu kommt Änderungsbedarf unter anderem im Wertpapierprospektgesetz im Kapitalanlagegesetzbuch sowie im Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz und im Handelsgesetzbuch.
Neben den Änderungen enthält das Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie weitere punktuelle Änderungen, die insbesondere der Vereinfachung der Verwaltungspraxis, der Klarstellung bestehender Regelungen sowie der redaktionellen Anpassung dienen.
Ferner ergibt sich eine Neuregelung der Erlaubnispflicht sowie des Erlaubnisverfahrens für die Tätigkeit als Zentralverwahrer im Kreditwesengesetz. Als zuständige Behörde wird die BaFin bestimmt.
Hinweis: Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie ist über die Homepage des BMF abrufbar.
Quelle: BMF online
Fundstelle(n):
OAAAF-12830