Berufsrecht | Das besondere elektronische Anwaltspostfach kommt später (BRAK)
Das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer hat beschlossen, das besondere elektronische Anwaltspostfach nicht wie vorgesehen am zu starten. Grund dafür ist die bisher nicht ausreichende Qualität des beA in Bezug auf die Nutzerfreundlichkeit. Sie entspricht noch nicht den hohen Erwartungen, die sich die Kammer selbst gestellt hat.
Hintergrund: Die BRAK wurde mit dem 2013 verabschiedeten Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten verpflichtet, für jeden in der Bundesrepublik zugelassenen Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Zugriff auf das beA nur über zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel - beispielsweise einer Chipkarte und einer PIN - möglich sein. Um sicherzustellen, dass kein Unbefugter die Nachrichten, die über das beA versendet werden, lesen oder manipulieren kann, wird die Übermittlung mit Hilfe der neuesten Authentifizierungs- und Verschlüsselungstechniken Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Hierzu führt BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer weiter aus: „Die BRAK hat vor zwei Jahren den gesetzlichen Auftrag übernommen, für die gesamte Anwaltschaft in der Bundesrepublik eine sichere Kommunikationsplattform zu entwickeln. Uns war von vornherein bewusst, dass der Zeitplan sehr ambitioniert war. Das gilt insbesondere auch deshalb, weil wir uns das Ziel gesetzt haben, dass dieses System nicht nur besonders sicher sein muss, sondern sich auch bestmöglich in die anwaltlichen Arbeitsabläufe integrieren soll. Uns ist die Entscheidung, den Start des beA zu verschieben, nicht leicht gefallen, wir haben aber eine besondere Verantwortung gegenüber den Kolleginnen und Kollegen, das beA erst dann zur Verfügung zu stellen, wenn wir sicher sind, dass alle Funktionalitäten verlässlich den Nutzern zur Verfügung stehen.“
Die BRAK führt jetzt mit Atos, dem mit der Entwicklung des beA beauftragten Unternehmen, Gespräche über einen neuen Projektplan, aus dem sich auch ein neuer Starttermin ergibt. Das Datum wird dann auf der speziell zum beA eingerichteten Internetseite der BRAK veröffentlicht.
Hinweis: Weitere Informationen zum beA hat die BRAK unter der Internetadresse bea.brak.de zusammengestellt.
Quelle: BRAK, Pressemitteilung v.
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NAAAF-12826