Datenschutz | Muster für transparente Datenschutzhinweise vorgestellt (BMJ)
Im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels 2015 hat die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und IBM geleitete Plattform "Verbraucherschutz in der digitalen Welt" ein Muster für Datenschutzhinweise auf nur einer Seite vorgestellt. Der "One-Pager" kann nun von Unternehmen genutzt werden, die ihre Datenverarbeitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfache Weise im Internet transparent machen wollen.
Im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels 2015 hat die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) und IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ ein Muster für Datenschutzhinweise auf nur einer Seite vorgestellt. Der „One-Pager“ kann nun von Unternehmen genutzt werden, die ihre Datenverarbeitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfache Weise im Internet transparent machen wollen.
Dieser „One-Pager“ ist eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Datenverarbeitungen. Wichtige Aussagen zur Datenverarbeitung werden in smarten Informationskomplexen zusammengefasst. Nutzer können durch ein „Mouseover“ oder mit einem Link weitere Details erfahren.
Dazu der parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ulrich Kelber: "Wahlfreiheit, Selbstbestimmung und Datenschutz in der digitalen Welt gehen nur mit solchen Verbraucherinformationen, die genauso einfach sind, wie die Bestellprozesse im Internet. Der heute vorgestellte One-Pager ist ein wichtiges Ergebnis des IT-Gipfels. Ich bin froh, dass es gelungen ist, gemeinsam mit Unternehmen und Verbraucherschützern eine Antwort darauf zu geben, wie wir Datenschutzinformationen transparenter und verständlicher gestalten können. Wir hoffen, dass möglichst viele Unternehmen künftig den hier entwickelten One-Pager verwenden."
Die digitale Revolution wird nicht gelingen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Weg in die neue digitale Welt nicht „mitgenommen“ werden. Voraussetzung dafür ist das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Technik, vor allem was den Datenschutz betrifft. Auf diesem Gebiet arbeitet die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und der IBM geleitete Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“.
Die Plattform wird gebildet aus Vertreterinnen und Vertretern der Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Verbraucher- und Datenschutzorganisationen und Institutionen aus dem Justizbereich. Die Plattform arbeitet zurzeit in den beiden Untergruppen „Privacy by Design/Datenschutz durch Technik“ und „Verbrauchersouveränität und Transparenz“.
Damit die Datensouveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher gewahrt bleibt, sind transparente und verständliche Datenschutzerklärungen und technischer Datenschutz erforderlich. Dies dient auch dazu, Vertrauen zwischen Unternehmen und Verbrauchern zu schaffen. Viele Datenschutzerklärungen sind aber lang, kompliziert und passen deshalb nicht zur Dynamik des Internets. Gelesen werden diese deshalb nur von wenigen Verbrauchern, die meisten setzen gleich den Einverständnishaken oder klicken einfach weiter.
Ziel der Unterarbeitsgruppe der Plattform „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ war es daher, hier eine Lösung zu finden: Informationen zur Datenverarbeitung sollen bei digitalen Angeboten so aufbereitet werden, dass Verbraucherinnen und Verbraucher schnell, einfach und umfassend alle wesentlichen Informationen zu Datenverarbeitung bekommen. Mit dem „One-Pager“ wird eine solche Lösung jetzt vorgelegt.
Die Vorsitzende der Plattform und Vorsitzende der Geschäftsführung der IBM Deutschland, Martina Koederitz ergänzte: „Transparenz und Nachvollziehbarkeit sind wichtige Voraussetzungen für die Akzeptanz digitaler Geschäftsmodelle. Davon unabhängig muss verstärkt der technische Datenschutz berücksichtigt werden. Der beste rechtliche Datenschutz bleibt wirkungslos, wenn technische Vorkehrungen vernachlässigt werden.“
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz online
Hinweis: Das o.g. „One-Pager“ - Muster für transparente Datenschutzhinweise sowie weitere Erläuterungen zu den Datenschutzhinweisen für den Verwender des One-Pagers finden Sie auf den Internetseiten des BMJ unter dem Punkt weitere Informationen (unten auf der Seite).
Fundstelle(n):
RAAAF-12787