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Online-Nachricht - Donnerstag, 30.07.2009

Gesetzgebung | Neuregelungen zum

Finanzmarktstabilisierungsgesetz, Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung, Änderung des Energiesteuergesetzes, Änderung der Frequenzbereichszuweisung, Verhinderung von Rentenkürzungen, Schutz von kurz befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit, Änderungen beim Ausbildungsbonus, Schulbedarfspaket und Verbesserungen bei der Opferentschädigung.

: Finanzmarktstabilisierungsgesetz: Die Bundesregierung hat mit dem Finanzmarktstabilisierungsfortentwicklungsgesetz für angeschlagene Kreditinstitute die Möglichkeit geschaffen, Abwicklungsbanken - sogenannte Bad Banks - einzurichten. Damit können Banken ihre Bilanzen von faulen Wertpapieren bereinigen – und wieder mehr Kredite an die Unternehmen vergeben. Grund dafür, dass die Kreditvergabe weiter schleppend verläuft, sind die "toxischen Wertpapiere", die einzelne Kreditinstitute, Banken und Finanzholdinggesellschaften halten. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung: Künftig können Versicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherung steuerlich voll absetzen. Damit werden die Bürgerinnen und Bürger ab dem Jahr 2010 um rund 9,3 Mrd. Euro jährlich entlastet. Nach geltendem Recht sind die Beiträge für eine Kranken- und Pflegeversicherung nur stark eingeschränkt steuerlich abziehbar. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Änderung des Energiesteuergesetzes: Zur Verbesserung der Liquidität in einem schwierigen konjunkturellen Umfeld werden Land- und Forstwirte für die Jahre 2008 und 2009 bei der Agrardiesel-Steuer entlastet. Für in der Land- und Forstwirtschaft verwendetes Gasöl wird für diese beiden Jahre der Abzug des Selbstbehalts von 350 Euro und die Beschränkung des entlastungsfähigen Gasölverbrauchs auf 10.000 Liter pro Betrieb ausgesetzt. Die Steuer auf Agrardiesel in Deutschland beträgt 47 Cent pro Liter. Lediglich für Mengen zwischen 1.600 und 10.000 Litern war bisher eine Rückvergütung von 21,48 Cent/Liter möglich. Der Selbstbehalt bezog sich auf die ersten 350 Euro, für die es keine Erstattung gab. Zusätzlich wird die Antragsfrist für das Entlastungsjahr 2008 bis zum verlängert. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Änderung der Frequenzbereichszuweisung: Auch Internetnutzer auf dem Land werden bald ohne Probleme und vor allem schnell ins Internet kommen - via Funk. Die Zweite Verordnung zur Zuweisung von Funk-Frequenzen für Breitbandnetze gibt bisher insbesondere vom Rundfunk genutzte Frequenzbereiche zwischen 790 und 862 Megahertz frei. Diese stehen dann Breitbandnetzen für das schnelle Internet zur Verfügung. Die Bundesnetzagentur kann noch in diesem Jahr die Frequenzen vergeben. Die Verordnung ist bereits am in Kraft getreten.
Verhinderung von Rentenkürzungen: Für die Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ist sichergestellt, dass die Renten in Deutschland auch dann nicht gekürzt werden, wenn die Löhne - wider Erwarten - im Laufe des Jahres sinken sollten. Für das nächste Jahr und die Folgejahre erwartet die Bundesregierung positive Lohn- und Gehaltsentwicklungen. Sie geht davon aus, dass die erweiterte Rentenschutzklausel nicht zum Einsatz kommt. Die Rentengarantie ist daher eine reine Vorsichtsmaßnahme. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Schutz von kurz befristet beschäftigten Arbeitnehmern bei Arbeitslosigkeit: Zum erhalten überwiegend kurz befristet Beschäftigte - das betrifft insbesondere Künstlerinnen und Künstler - einen leichteren Zugang zum Arbeitslosengeld. Bislang hatten viele kaum eine Chance, Arbeitslosengeld zu beziehen. Sie bezahlten zwar Beiträge, kamen aber nie auf die nötigen Versicherungszeiten. Mit der Neuregelung kann dieser Personenkreis künftig bereits nach sechs anstatt zwölf Monaten Versicherungszeit Arbeitslosengeld bekommen. Die Regelungen sind auf drei Jahre (bis zum ) befristet und werden in dieser Zeit evaluiert.
Änderungen beim Ausbildungsbonus: Arbeitgeber, die Auszubildende, deren Vertrag wegen Insolvenz, Stilllegung oder Schließung des ausbildenden Betriebs vorzeitig beendet wurde, übernehmen, können mit dem Ausbildungsbonus gefördert werden. Die neue Regelung sieht auch vor, dass fertig Ausgebildete, die von ihrem Unternehmen übernommen werden, gleich in Kurzarbeit gehen können. Den Unternehmen wird somit ein Festhalten an den Auszubildenden erleichtert. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Schulbedarfspaket: Auf der Grundlage des Familienleistungsgesetzes wird zum erstmalig eine zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro für Kinder und Jugendliche aus Familien gewährt, die auf Arbeitslosengeld II und Sozialgeld angewiesen sind oder die für ihre Kinder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Die einmal jährlich zum Schuljahresbeginn ausbezahlte pauschale Leistung dient vorrangig dem Erwerb von Gegenständen zur persönlichen Ausstattung für die Schule (zum Beispiel Schulmaterialien oder Sportbekleidung). Ein gesonderter Antrag muss für diese Leistung in der Regel nicht gestellt werden. Der Betrag wird auch nicht auf das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld angerechnet.
Verbesserungen bei der Opferentschädigung: Die Neuregelungen im Opferentschädigungsgesetz (OEG) sehen zum einen Verbesserungen für Menschen ausländischer Herkunft vor, die nicht bereits als EU-Bürger mit Deutschen gleichgestellt sind. Damit wird für Verwandte dritten Grades von dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern ein Anspruch auf Versorgung nach dem OEG geschaffen. Hiervon sollen die Fälle erfasst werden, in denen die genannten Personen ihre dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Verwandten besuchen und hier Opfer einer Gewalttat werden. Darüber hinaus sieht das OEG Neuerungen bei Gewalttaten im Ausland, insbesondere im Nicht-EU-Ausland, vor. So sollen Deutsche und in Deutschland rechtmäßig lebende Ausländer mit verfestigtem Aufenthaltsstatus, die im Ausland Opfer einer Gewalttat werden, einen Anspruch auf Heilbehandlung und Einmalzahlung haben. Das gilt auch für die Hinterbliebenen der Opfer. Das Gesetz ist bereits am in Kraft getreten.
Quelle: Regierung online
 

 

 


 

Fundstelle(n):
TAAAF-12782