Krankengeld für Selbständige | Ab Wahloption für Versicherte in der GKV
Die zum eingeführte Streichung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, die der Bundesrat am Freitag () beschlossen hat, wieder rückgängig gemacht.
Die zum eingeführte Streichung des Krankengeldanspruchs für Selbstständige in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wurde durch die Neufassung des Arzneimittelgesetzes, die der Bundesrat am Freitag () beschlossen hat, wieder rückgängig gemacht.
Der Bundesverband der freien Berufe in Berlin begrüßt diese Veränderung ausdrücklich. Der Verband hatte bereits im September des vergangenen Jahres gefordert, die Streichung des Krankengeldes für Selbstständige wieder zurückzunehmen. Die in der GKV versicherten Selbstständigen sollten sich nach dem Willen des Gesetzgebers für Wahltarife der Krankenkassen entscheiden, wenn sie das Krankengeld versichern wollten. Schnell stellte sich aber heraus, dass diese Wahltarife, sofern sie überhaupt von den Kassen angeboten wurden, sehr teuer waren und somit eine zusätzliche Belastung für Selbstständige und Freiberufler darstellten.
Die nunmehr verabschiedete, ab dem geltende Regelung beinhaltet eine Wahloption für die Versicherten: Sie können zukünftig wählen zwischen dem bisher üblichen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche bei Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes. Oder sie entscheiden sich für den ermäßigten Satz und versichern das Krankengeld entweder gar nicht oder schließen einen von den gesetzlichen Krankenkassen oder einem privaten Versicherungsunternehmen angebotenen Wahlzusatztarif ab. Trotz der Wahlerklärung können die Selbstständigen und Freiberufler damit aufatmen, weil sie nunmehr wieder einen gesetzlichen Krankengeldanspruch ab der 7. Woche ohne Zusatzkosten haben.
Quelle: Bundesverband der freien Berufe - Pressemitteilung
Fundstelle(n):
OAAAF-12454