Steueroasen | Bundesrat stimmt dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung zu
Steuerflucht ins Ausland soll künftig deutlich erschwert werden. Der Bundesrat stimmte am Freitag () einem Gesetz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung zu, das den Finanzbehörden mehr Vollmachten gibt.
Danach können Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu sogenannten Steueroasen unterhalten, erhöhte Mitwirkungspflichten auferlegt werden, falls diese Staaten die Herausgabe von Informationen an die Finanzbehörden verweigern. Zudem kann die Regierung gegen Staaten und Gebiete vorgehen, die die OECD-Standards in der Steuerauskunft nicht einhalten.
Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) bekräftigte seine Haltung, dass Steuerhinterziehung «kein Kavaliersdelikt» sei, sondern kriminell. Dies gelte insbesondere angesichts der großen Zahl der ehrlichen Steuerzahler in Deutschland. Es müssten Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung eingeschränkt und Steuerschlupflöcher «verstopft» werden. Saarlands Ministerpräsident Peter Müller (CDU) begrüßte die gesetzlichen Neuregelungen, kritisierte aber frühere Äußerungen Steinbrücks über Steueroasen. Diese hätten bei den Nachbarn - namentlich Luxemburg - zu erheblichen Verletzungen geführt und seien nicht hinnehmbar.
Der Deutsche Normenkontrollrat rechnet mit einer jährlichen Mehrbelastung für Unternehmen von insgesamt 130.000 Euro. Das Gremium rechnete auch den Zeitaufwand für den Steuerbürger aus. Bei gerade mal 500 Betroffenen wird danach mit einer Mehrbelastung von 113 Minuten gerechnet, weitere 10.000 Bürger hätten durch die zusätzliche Informationspflicht acht Minuten pro Fall aufzuwenden.
Quelle: ddp
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GAAAF-12435